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Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt.

Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.

Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderreisepass / Kinderausweis) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum

Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.

Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.

Alleinreisende Minderjährige

Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Sonstiges

Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht, sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten

Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna liegt derzeit (28.01.2010)  bei rund 7,35 Kuna für 1 Euro.

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